Bei Bauvorhaben

Planen Sie einen Neubau bzw. Umbau?
Damit wir Ihnen die Bewilligung erteilen können, sind uns die beiden amtlichen Baugesuchsformulare 5.4 und Formular 5.5 und das Formular 1.0 mit dem Gebäudevolumen nach SIA 416 einzureichen. Bei einem Umbau oder einer Erweiterung muss uns die Volumendifferenz angegeben werden.

Hausinstallationen
Hausinstallationen dürfen nur von Personen erstellt oder ausgeführt werden, die über eine Bewilligung von uns oder den SVGW verfügen.

Arbeiten an Hausinstallationen
Jegliche Änderungen an der Hausinstallation sind uns vorgängig zu melden und dürfen nur durch einen Sanitärinstallateur mit Bewilligung ausgeführt werden.

Zulassung für Geräte/Apparate
Geräte/Apparate z.B. zur Wasserbehandlung müssen über eine entsprechende Zulassung des SVGW/DVGW verfügen. Wir stehen Ihnen für fachliche Fragen gerne zur Verfügung