FAQ – Häufig gestellte Fragen

Trinkwasserqualität

Unser Trinkwasser stammt hauptsächlich aus Quellwasser aus Rüderswil und aus Grundwasser aus dem Fraubrunnenwald und ist natürlich rein. Es wird auf natürliche Weise im Boden gefiltert und kann ohne Aufbereitung in den Quell- und Grundwasserfassungen gefasst werden.

Zur Sicherheit wird der Grossteil unseres Trinkwassers mit Licht im Ultraviolettbereich desinfiziert, wodurch wir die bestmögliche Hygiene gewährleisten können.

Meistens handelt es sich hierbei um ein Problem innerhalb der privaten Hausinstallation (z.B. verkeimter Feinfilter oder ungenügend durchspülte Leitung). Wir empfehlen Ihnen, mehrere Wasserhähne während einigen Minuten vollständig aufzudrehen und die Leitungen in Ihrer Liegenschaft gut zu spülen.

Wenn das Problem anschliessend weiterhin besteht, rufen Sie uns bitte an, damit wir die Situation bei Ihnen prüfen können (Tel. 034 420 21 11).

Das Wasser im Versorgungsgebiet von Emmental Trinkwasser ist hart und weist eine Härte von 25–28 französischen Härtegraden (°fH) auf (entspricht 13.9 bis 15.5 °dH).

Wasserhärte

Im Versorgungsgebiet der Emmental Trinkwasser ist eine Enthärtung weder nötig noch empfohlen. Für Ihre Gesundheit ist unser Trinkwasser optimal, denn es bietet Ihnen wichtige Mineralstoffe wie Calcium und Magnesium.

Für Ihren Haushalt bedeutet mittelhartes bis hartes Wasser zwar, dass Sie etwas mehr Waschmittel benötigen und sich (insbesondere bei der Wassererwärmung) Kalkrückstände bilden können. Andererseits gibt es auch Vorteile: Ihre Leitungen und Installationen sind besser vor Korrosion geschützt, da hartes Wasser nicht so aggressiv ist wie weiches Wasser.

Falls Sie sich trotzdem für eine Enthärtungsanlage entscheiden sollten, ist es wichtig, die Anlage regelmässig zu pflegen und einen Wartungsvertrag abzuschliessen. Eine mangelhaft gewartete Anlage kann zu Verkeimungen und Gesundheitsschäden führen! Der Unterhalt von Enthärtungsanlagen ist nicht zu unterschätzen, denn die meisten Geräte senken die Härte, indem sie Calcium und Magnesium durch Natriumsalz ersetzen. Dieses Natrium muss regelmässig nachgefüllt und die Anlage periodisch regeneriert resp. gespült werden.

Unser Wasser wird dem Boden entnommen, was zur Folge haben kann, dass Sand mit dem Wasser in die Hausinstallation geschwemmt wird. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Rostteilchen aus älteren Hauptleitungen in die Hausinstallationen gelangen. Letztere sind für die Gesundheit absolut unschädlich; sie können jedoch die Korrosion fördern und die Filter bei Waschmaschinen, Auslaufventilen usw. verstopfen. Ebenso können sie bei Mischbatterien und Magnetventilen Störungen verursachen.

Die Emmental Trinkwasser kann diese Erscheinungen nicht verhindern und muss jede Verantwortung ablehnen. Um obgenannte Störungen zu verhindern, muss bei der Verteilbatterie ein Feinfilter eingebaut werden. Einbau- und Unterhaltskosten wie auch die Kosten für den Filter selbst gehen zu Lasten des Liegenschaftseigentümers.

In den meisten Fällen, ja. Häufig kommt es im Versorgungsnetz zu Temperatur- und Druckänderungen. Dann entsteht eine Übersättigung von Luft die entweder in der Leitung oder bei der Entnahme am Hahn ausperlt. Dies ist vergleichbar mit den CO2-Blasen eines Mineralwassers – nur sind die Luftblasen kleiner. Wichtig ist das Aufklaren im Glas von unten.

Sollte das Wasser nicht nach kurzer Zeit wieder klar sein, nehmen Sie bitte mit unserem Brunnenmeister Kontakt auf. Tel. 034 420 21 11.

Wasserzähler

Der Liegenschaftsbesitzer erhält eine Rechnung aufgrund des Zählerstandes. Deshalb empfehlen wir die periodische Kontrolle des Wasserverbrauches anhand des monatlichen Zählerstandes.

Ein hoher Wasserverbrauch könnte zum Beispiel durch einen über längere Zeit unbemerkt offenen Wasserhahn oder einen anderen heimlichen Verbraucher (defekte Leitungen, Toilettenspülung oder Druckreduzierventil) verursacht worden sein. Um solche Unregelmässigkeiten im Wasserverbrauch rasch zu erkennen und zu beheben, ist eine Kontrolle des Wasserverbrauchs durch den Liegenschaftsbesitzer unerlässlich.

Im Normalfall ersetzt die Emmental Trinkwasser die Wasserzähler alle 15 Jahre. Dadurch wird sichergestellt, dass die Zähler immer zuverlässig funktionieren. Möglich ist aber auch, dass der Zähler bei Ihnen wegen einem Schaden ersetzt wurde (z.B. Frostschaden).

Zur verursachergerechten Gebührenabrechnung kann es Sinn machen, für Ihre Wohnung einen separaten Zähler einzubauen. Bitte wenden Sie sich in dieser Angelegenheit an die Eigentümergemeinschaft resp. den Eigentümer, denn ein solcher privater Nebenzähler gilt nicht als amtlicher Zähler der Emmental Trinkwasser. (Er wird nicht durch die Emmental  Trinkwasser  installiert und wird auch nicht durch uns abgelesen.)
Private Nebenzähler bleiben in der Zuständigkeit der Eigentümer und dienen dazu, Nebenkosten gerecht aufzuteilen resp. um nicht ins Abwassernetz abgeleitetes Abwasser bei der Abwasserverrechnung abziehen zu können (z.B. Viehtränke).

Die Verrechnung erfolgt aufgrund des durchschnittlichen Verbrauches der letzten 3 Jahre.

Die Zählergrösse wird aufgrund der Hausinstallation (Leistungsfähigkeit der Entnahmestellen) festgelegt und die Gebühren werden anhand der Zählerdimension festgelegt.

Wenn Wasser durch den Zähler fliesst, ist auf der Anzeige des Zählers oben rechts ein Hinweispfeil sichtbar (resp. bei älteren Zählern dreht ein rotes Zahnrad).

Wenn alle Wasserhähnen geschlossen und alle Apparate unbenutzt sind, muss der Hinweispfeil unsichtbar sein (resp. das Zahnrad stillstehen). Andernfalls sollte die Hausinstallation auf ein Leck oder einen Defekt (z.B. undichte WC-Spülung, offenes Sicherheitsventil oder defektes Druckreduzierventil) untersucht werden.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unsere Verwaltung (Tel. 034 420 21 11).

Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir die Situation gemeinsam prüfen können (Tel. 034 420 21 11).

Eine Fehlfunktion unserer Wasserzähler ist sehr selten. Erfahrungsgemäss funktionieren unsere Zähler einwandfrei.

Falls Sie eine Fehlfunktion des Zählers vermuten, können Sie jederzeit eine Prüfung des Wasserzählers durch eine akkreditierte Prüfstelle verlangen. Falls diese Prüfung einen Zählerdefekt bestätigt, werden wir selbstverständlich Ihre Wasserrechnung anpassen, den Zähler ersetzen und die Prüfkosten übernehmen. Andernfalls gehen die Prüfkosten zu Ihren Lasten. (Die Prüfkosten belaufen sich normalerweise auf ca. Fr. 150. — bis Fr. 250. —.)

Schaden

Bei Schäden auf Trinkwasserleitungen im Boden rufen Sie uns bitte unverzüglich an (tagsüber Tel. 034 420 21 11; feiertags/nachts 24 Stunden Notfallnummer 034 420 00 39), damit unser Pikettdienst den Schaden orten und die Reparatur organisieren kann.

Schäden auf privaten Hausanschlussleitungen sind im Normalfall über die Gebäudewasserversicherung des Liegenschaftseigentümers versichert. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Schaden umgehend Ihrer Versicherung anzumelden.

Bei hausinternen Rohrschäden wenden Sie sich bitte direkt an einen Sanitärinstallateur und orientieren Sie ggf. Ihre Versicherung. Als Mieter sollten Sie den Schaden unverzüglich dem Eigentümer resp. Ihrer Liegenschaftsverwaltung melden. Auf unserem Verzeichnis der installationsberechtigten Sanitärinstallateure finden Sie qualifizierte Fachleute aus der Region.

Bitte prüfen Sie, ob der Haupthahn (welcher sich normalerweise in der Nähe des Wasserzählers befindet) geöffnet ist. Falls trotz geöffnetem Haupthahn kein Wasser fliesst, kontrollieren und reinigen Sie bitte die Strahlregler der Wasserhähne (auch Perlatoren oder Siebe genannt).

Wenn danach das Problem weiter besteht, kontaktieren Sie uns bitte umgehend. Entweder besteht ein Rohrbruch oder es wurde eine Abstellung veranlasst. Unser Pikettdienst steht Ihnen in solchen Fällen rund um die Uhr zur Verfügung (tagsüber Tel. 034 420 21 11; feiertags/nachts 24 Stunden Notfallnummer 034 420 00 39).

Falls Ihre Versicherung den Schaden nicht übernimmt, leider ja.

Kommt es wegen defekten privaten Installationen zu Wasserverlusten, so bleibt hiervon die Verpflichtung des Kunden, den vom Zähler angezeigten Verbrauch zu zahlen.

Im Normalfall aber sind sowohl die Schäden wie auch der dadurch entstandene Wasserverbrauch über Ihre Gebäudewasserversicherung gedeckt.

Sollte der erhöhte Verbrauch auf einen technischen Defekt in der Hausinstallation zurückzuführen sein, können Sie uns ein Reduktionsgesuch mit Beilage der Reparaturrechnung des Sanitärinstallateurs zustellen.

Hausinstallation

Die Emmental Trinkwasser ist Werkeigentümer sämtlicher Primäranlagen, wie Transportleitungen, Reservoirs und Fassungen. Die Hauptleitung mit den Hydranten in den Gemeinden gehört den Verbandsgemeinden. Die Kosten für deren Unterhalt, Erneuerung und Erweiterung tragen die jeweiligen Eigentümer.

Das Leitungsteilstück zwischen der Hauptleitung und Ihrer Liegenschaft gehört dem Liegenschaftseigentümer (Hauszuleitung). Auch sämtliche Trinkwasserinstallationen innerhalb der Liegenschaft gehören dem Liegenschaftseigentümer. Dieser ist zuständig für den Unterhalt, die Erneuerung und allfällige Reparaturen der Hauszuleitung und Hausinstallation. Die einzige Ausnahme bildet der Wasserzähler. Dieser gehört der Emmental Trinkwasser und wird auch von ihr unterhalten und periodisch ersetzt.

Bei Fragen zu Ihrer Hauszuleitung helfen wir Ihnen gerne und bieten Ihnen auf Wunsch einen Auszug aus unserem Werkleitungskataster.

Um Wasserschäden und Wasserverlusten vorzubeugen, empfehlen wir Ihnen, unser Merkblatt Unterhalt von sanitären Hausinstallationen zu befolgen. Sinnvoll ist insbesondere eine regelmässige Kontrolle des Wasserzählers: Bei Nullverbrauch sollte der Zähler still stehen und kein Fliessgeräusch hörbar sein; andernfalls ist von einem Leck oder Defekt auszugehen und rasches Handeln angezeigt.

Wartung von Sanitäranlagen – Suissetec

Wassergeräusche

Gebühren

Die Emmental Trinkwasser verpflichtet sich zu einer effektiven und effizienten Aufgabenerfüllung. Mit dem Wasserpreis sollen die Wasserbezüger nicht mehr als die tatsächlich anfallenden Kosten bezahlen. Dieser Preis enthält die fixen Gebühren (Grundgebühr, Zählermiete) und die konsumabhängigen Verbrauchsgebühren (Gebühr pro m3).

Die Grundgebühren decken die jährlichen Kosten für Erneuerungen, Sanierungen und Reparaturen der Anlagen und Rohrleitungen der Wasserversorgung  oder der Abwasserentsorgung. Demgegenüber decken die Verbrauchs- oder Entsorgungsgebühr die Betriebskosten. Die Abwassergebühr ist an den Wasserverbrauch gekoppelt.

Die Miete für den Wasserzähler wiederum deckt die Kosten für dessen Ersatz inkl. Montage. Um die Funktionstüchtigkeit und Messgenauigkeit sicherzustellen, müssen die Wasserzähler alle 15 Jahre ausgewechselt werden.

Da ein Teil der Versorgungsanlagen im Besitz und somit in der Unterhaltsplicht der Emmental Trinkwasser ist und die Ortsnetze im Besitz und in der Unterhaltsplicht der Gemeinden, sind die Gebühren dafür auf der Rechnung getrennt aufgeführt.

Die einmaligen Anschlussgebühren für die Gemeindenetze, wie Wasser und Abwasser sowie den einmalige Löschgebühr werden von der Gemeinde erhoben und sind in den Reglementen und Gebührentarifen der Gemeinden aufgeführt. Zu diesen Anschlussgebühren kann Sie die Gemeinde beraten.

Die Emmental Trinkwasser erhebt aufgrund des Gebäudevolumens ebenfalls eine Anschlussgebühr für den Wasseranschuss an das Wassernetz des Verbandes.

Die Mehrwertsteuer für Trinkwasser beträgt aktuell 2,5%.

Unbenutzte Trinkwasserleitungen und -installationen sind problematisch, da das darin stehende Wasser verkeimen kann. Wir empfehlen Ihnen deshalb, unbenutzte Trinkwasserinstallationen regelmässig (d.h. mindestens monatlich) ausreichend zu spülen. Dadurch bleibt die Trinkwasserqualität optimal gewährleistet.

Auf lange Sicht aber ist eine unbenutzte Installation vom Versorgungsnetz zu trennen. Die Gebührenpflicht dauert deshalb bis zur definitiven baulichen Abtrennung der Hauszuleitung, auch wenn bereits vorher kein Wasser mehr bezogen wird. Die Kosten für die Abtrennung der Hauszuleitung gehen zu Lasten des Eigentümers, da es sich um eine private Anlage handelt.

Die Gebührenpflicht dauert gemäss den Wasserversorgungsreglement bis zur definitiven Abtrennung der Liegenschaft vom Netz. Zudem werden keine Gebühren zurückerstattet.

Im Sinne des Wasserversorgungsreglements gilt der Liegenschaftseigentümer (und nicht der Mieter) als unser Vertragspartner, da wir auf die Nutzungen und mietrechtlichen Bestimmungen einer privaten Liegenschaft keinen Einfluss nehmen können. Das Rechtsverhältnis besteht deshalb zwischen Ihnen (als Liegenschaftseigentümer) und uns (als Versorger).

Die Emmental Trinkwasser versorgt die Bevölkerung im Verbandsgebiet mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Zur Erfüllung der Aufgabe betreibt die Emmental Trinkwasser ein Versorgungsnetz und Anlagen für die Gewinnung, Speicherung und Verteilung des Wassers. Zur Finanzierung dieser Aufgabe erhebt die Emmental Trinkwasser Grund- und Verbrauchsgebühren gemäss unserem Wassertarif.

Die Ortsnetze inkl. der Hydranten gehören den Gemeinden und werden durch die Gemeinde finanziert. Zu diesem Zweck erhebt die Gemeinde ebenfalls Wassergebühren nach ihrem Reglement.

Für Fragen zu Abwassergebühren und zur Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung; sie ist für diese Belange zuständig.

Für Fragen zu Abwassergebühren und zur Abwasserentsorgung wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindeverwaltung; sie ist für diese Belange zuständig.

Verschiedenes

Der Druck in unserem Trinkwassernetz beträgt in der Regel 3 bis 11 bar. Das entspricht dem Druck einer 50 bis 110 Meter hohen Wassersäule. In den meisten Liegenschaften wird der Netzdruck dann mittels Druckreduzierventil auf rund 4 bar reduziert (1 bar = 100‘000 Pascal). Für Auskünfte über den genauen Netzdruck an Ihrem Wohnsitz, melden Sie sich bitte bei uns (Tel. 034 420 21 11).

Drucktabelle

Der durchschnittliche Pro-Kopf-Verbrauch liegt in unserem Versorgungsgebiet bei etwa 160 Litern pro Tag. Pro Jahr ergibt das pro Person ca. 60 Kubikmeter Wasser.

Sie können uns den Zählerstand am Verkaufsdatum mitteilen. Weiter benötigen wir Ihre zukünftige Adresse für die Zustellung der Endabrechnung des Wasserverbrauchs sowie die Adresse des neuen Besitzers.
Die Grundgebührenrechnung wird für das ganze Jahr in Rechnung gestellt. Eine Aufteilung können Sie direkt mit dem neuen Eigentümer durchführen.

Mehr

Die Ablesung in unseren Verbandsgemeinden erfolgt einmal jährlich im Monat Mai durch unsere Ableser/innen. Bitte rufen Sie uns an, gerne nennen wir Ihnen die für sie zuständige Person.

Die Wasserablesung und der Name der Ableser der entsprechenden Gemeinden werden im Anzeiger publiziert. Zudem beschäftigen wir langjährige Ableser, die in den Gemeinden bekannt sind. Um sicherzustellen, dass sich kein Fremder ins Haus einschleicht, wurden unsere Zählerableser angewiesen, auf verlangen die Identitätskarte vorzuweisen. Sollten Sie das Inserat verpasst haben, können Sie uns auch telefonisch kontaktieren, um den Namen des Ablesers zu erfahren. (Tel. 034 420 21 11).